TOOLTEMP GMBH DEUTSCHLAND
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich
Angebote, Lieferungen und Leistungen des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch soweit sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Sie gelten spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine AGB wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, soweit der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.

 

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer. Entsprechendes gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

 

§ 3 Preise
Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden.

Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Die Preise gelten, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, ab Lager des Verkäufers, zzgl. Verpackungs- und Versandkosten.

 

§ 4 Liefer- und Leistungszeit
Die vom Verkäufer genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrung, Personalmangel, behördliche Anmerkungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten – hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Termine nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Verkäufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

 

§ 5 Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben ist oder zwecks Versendung des Lagers des Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

 

§ 6 Gewährleistung
Der Verkäufer gewährleistet, dass die gelieferte Ware frei von Fabrikations-, Konstruktions- und Materialmängeln ist. Die Garantieleistung beschränkt sich auf kostenfreien Ersatz von Teilen mit Fabrikations-, Konstruktions- und Materialfehlern.

Die Gewährleistungsfrist bei Geräten beträgt (bei normaler Abnutzung im Rahmen einer Arbeitsschicht pro Werktag) 24 Monate soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum.

Verpackungs- und Versandkosten für auszubessernde Teile und Geräte, die an den Verkäufer bzw. das Herstellerwerk eingesandt und wieder zurückzuliefern sind, fallen nicht unter die Gewährleistung. Für jedwedes Zubehör wird Gewährleistung nur insoweit übernommen, als diese durch die Gewährleistung der Vorlieferanten gedeckt ist.

Der Käufer muss dem Verkäufer bzw. dessen Vertreter Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

Werden Betriebs-, Gebrauchs- oder Wartungsvorschriften des Herstellers/Verkäufers nicht befolgt, Eingriffe vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen oder Änderungen an den Produkten vorgenommen, so entfällt jede Gewährleistung.

Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.

Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

Sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen.

 

§ 7 Haftungsbeschränkungen
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

 

§ 8 Beratung
Beratung und Auskunft, auch durch Mitarbeiter des Verkäufers, begründen keine Rechtsverhältnisse und erfolgen nicht als Nebenverpflichtungen im Rahmen des Kaufvertrages. Sie werden, ob schriftlich oder mündlich, nach besten Wissen und Gewissen erteilt, jedoch ohne Gewähr.

 

§ 9 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers (Vorbehaltsware). Erlischt das Eigentum des Verkäufers an der Vorbehaltsware durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers unentgeltlich.

Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder sonst einen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

Der Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

 

§ 10 Zahlung
Soweit nichts anderes vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers 30 Tage nach Rechnungserstellung zahlbar. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserstellung gewährt der Verkäufer 2 % Skonto.

Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.

Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem Zeitpunkt des Verzugs ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu berechnen.

 

§ 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Soweit gesetzlich zulässig, ist Meckenbeuren ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar ergebenden Streitigkeiten.

Sollte eine Bestimmung in diesen AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hier von Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarung nicht berührt.

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